Taufe:
Tauffeier-Termin 3. Wochenende im
Monat oder nach Absprache
Vorbereitung im persönlichen
Taufgespräch der Eltern und dem Taufpriester (Pfarrer oder Kaplan)
"Wer
soll Pate sein?"
Beichte:
im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung
Hinführung zur Erstbeichte:
Termin Anfang der Fastenzeit (als
Gespräch)
Vorbereitung im Religionsunterricht
und in 4 Gruppenstunden
Erstkommunion:
in der 3. Jahrgangsstufe
Termin 3. Sonntag vor Christi Himmelfahrt
Vorbereitung im Religionsunterricht
und in 4 Gruppenstunden und
4 Gottesdiensten
Begleitend: Tag für Erstkommunionfamilien,
Elternabende, ...
Firmung
ab der 6. Klasse (vorzugsweise
in höheren Jahrgängen)
Termin wird von Bamberg festgelegt
Vorbereitung in Gruppen und Gemeindeveranstaltungen
Ehe:
Vorbereitung in einem Traugespräch
des Brautpaares mit dem Priester
empfohlen Brautleutetag des Dekanates
oder die Eheseminare der Diözese
Krankensalbung:
in der Vorbereitungszeit
auf Ostern und auf Wunsch zu Hause
in der Fasten- und Adventszeit in
einem Krankengottesdienst
(Fahrdienst wird angeboten), mit anschl.
kleinem Imbiß
Exerzitien im Alltag:
in der Fastenzeit
Material für die Besinnung zu
Hause
Angebot zu Austausch über Erfahrungen
und auftauchende Fragen am
Mittwoch nach dem Gottesdienst (der
ins neue Wochen-Thema einführt)
"Wer
soll Pate sein?"
Eine Frage, die sich allen Eltern
stellt, wenn sie ihr Kind taufen lassen möchten. Im Vordergrund stehen
bei der Antwort oft Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisse,
manche Eltern denken darüber nach, wo ihr Kind ein neues Zuhause finden
könnte, wenn ihnen etwas zustoßen würde. So verständlich
diese Motive sind (und auch ihr Berechtigung haben), verkennen sie doch
das
eigentliche Wesen des Patenamtes, wie es in der Urkirche entstanden ist.
Die christlichen Gemeinden lebten
damals in einem fast ausschließlich heidnischen Umfeld. Wurde jemand
getauft, stellte die Gemeinde ihm einen gestandenen Christen als Bürgen,
Wegbegleiter und Zeugen des Glaubens zur Seite. Seine Aufgabe war und ist
es bis heute, den Täufling verantwortlich in sein Christsein zu begleiten.
Deshalb ist es notwendig, dass der Pate selbst Christ ist. Neben dieser
Bedingung sollte das Patenamt nur Menschen übertragen werden, die
selbst im Glauben leben. Es reicht nicht aus, mit Weihnachts- und Geburtstagsgeschenken
zu glänzen, sondern es sollte versucht werden, einen vertrauensvollen
Kontakt zu dem Kind aufzubauen; sodass der Täufling im Paten neben
den Eltern einen vertrauten Menschen findet, mit dem auch grundsätzliche
Fragen des Lebens besprochen werden können. Dabei bleibt alles dafür
zu tun, dass das Patenkind Ja zum Glauben an Jesus Christus sagen kann. |